Barrierefreiheit
Welect Publish – Barrierefreiheitserklärung gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Stand: 25. Juni 2025
1. Geltungsbereich und Grundsatz
Diese Erklärung umfasst die digitale Plattform Welect Publish, welche interaktive Videowerbung mit Werbebotenauswahl („AdChooser“) anbietet. Welect InStream ist bestrebt, ein Höchstmaß an digitaler Barrierefreiheit sicherzustellen – gleichwohl sind bei der Umsetzung Einschränkungen zu berücksichtigen.
2. Teilweise nicht barrierefrei umgesetzte Bestandteile
Folgender Bestandteil der Plattform ist aktuell nicht vollständig barrierefrei:
Untertitel und Audiodeskription für Videoinhalte
- Ziel: Menschen mit Hörbehinderungen sollen gesprochene Inhalte und Menschen mit Sehbehinderungen visuelle Werbeinformationen nachvollziehen können.
- Problem: Der Einsatz von Untertiteln und Audiodeskription ist aktuell nahezu nicht vorhanden. Die dynamische Auswahl- und Interaktionsstruktur (z. B. durch "Clickable Ads") in Echtzeit erschwert die synchrone Bereitstellung von Untertiteln und vor allem von Audiodeskriptionen technisch erheblich, ohne jede Aktion des Nutzers zu verzögern.
3. Gesetzliche Ausnahmetatbestände (§ 16 und § 17 BFSG)
Welect beruft sich auf folgende Ausnahmeregelungen:
a) § 16 BFSG – Unverhältnismäßige Belastung
- Begründung: Die interaktiven Videoinhalte werden in Echtzeit ausgespielt und adaptiert. Die Erstellung und Implementierung von zeitlich exakt kodierten Untertiteln und insbesondere von Audiodeskriptionen erfordert aufwendige manuelle oder automatisierte Prozesse (Transkription, Zeitkodierung, Beschreibung visueller Szenen).
- Technischer Aufwand: Die Integration dieser Prozesse in die bestehende Echtzeit-Ausspielumgebung würde die Einrichtung einer zusätzlichen Produktions- und Validierungs-Pipeline erfordern, was mit ca. 40–80 Stunden Mehraufwand pro Kampagne verbunden wäre.
- Finanzieller Aufwand: Der resultierende finanzielle Aufwand wäre im mittleren fünfstelligen Bereich pro Monat zu veranschlagen. Der hohe technische und finanzielle Gesamtaufwand stellt eine Belastung dar, die derzeit als unverhältnismäßig gilt.
b) § 17 BFSG – Grundlegende Änderung der Dienstleistung
- Begründung: Die Kernfunktionalität der Plattform liegt in der Dynamik und der unmittelbaren Interaktion des Publikums. Eine umfassende Audiodeskription oder das Warten auf die Einblendung von Untertiteln während der Werbeauswahl würde den unmittelbaren Funktionszweck des „AdChooser“ entscheidend verändern. Eine grundlegende Verzögerung oder Qualitätssenkung bei der Werbewirkung steht im Widerspruch zu Nutzungs- und Werbeauftraggeber-Zielen. Der schnelle und nahtlose Nutzerfluss würde erheblich gestört, was als Veränderung des Grundcharakters der Dienstleistung zu bewerten ist.
4. Geplante Verbesserungen
Kurzfristig (nächste 6 Monate):
- Implementierung eines optionalen Untertitel-Formats (Opt-in) für ausgewählte, statische Videoinhalte, bei denen keine interaktive Auswahl mehr erfolgt.
Mittelfristig (6–12 Monate):
- Start eines Pilotprojekts zur automatisierten Untertitelung (mittels ASR – Automatic Speech Recognition) für 10 % aller Kampagneninhalte.
- Erprobung einfacher technischer Lösungen zur Audiodeskription, z. B. durch Pufferung in Pausenzeiten, um User Experience und Barrierefreiheit besser in Einklang zu bringen.
5. Interessenvertretung & Kontakt
Ihre Meinung ist uns wichtig! Bitte melden Sie uns barrierefreie Probleme oder Hindernisse: 📧 barrierefreiheit@welect.de Telefon: +49 211 1581 9744 (Montag–Freitag, 9–17 Uhr)
6. Geltende Standards & Testverfahren
Orientiert an WCAG 2.1 (Level AA). Testverfahren: Kombination aus automatisierten Tools (z. B. Lighthouse, WAVE) und manuellen Prüfungen.
7. Aktualisierung
Diese Erklärung wird mindestens jährlich überprüft und angepasst – vor allem bei Weiterentwicklung unserer Plattform oder gesetzlichen Änderungen.
Hinweis: Der hier als "nicht barrierefrei" bezeichnete Teilbereich unterliegt den gesetzlichen Ausnahmeregelungen. Welect ist bestrebt, diesen Bereich sukzessive zu verbessern und erklärt ausdrücklich, in welcher Hinsicht Einschränkungen bestehen. Transparenz und kontinuierliche Optimierung bleiben unser Ziel.